Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem eigenen Auto, dem ÖV, oder dem Velo entstanden sein. Beim Abziehen von Fahrtkosten gibt es einige Details zu berücksichtigen. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen alle Anforderungen erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.